Umziehen?Wohnungsvermietung


Auf der Suche? 

Ganz gleich, ob Sie eine Wohnung, ein möbliertes Apartment oder ein Haus mieten möchten, aufgrund meiner Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen und vielen privaten Eigentümern habe ich in den meisten Fällen schnell ein passendes Angebot parat.

Nutzen Sie dazu die Informationen zu den jeweiligen Objekten auf dieser  Homepage oder rufen Sie mich an. Ich nehme mir gern Zeit für Ihr Anliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt für die Anmietung einer Wohnung?



 


Zur Anmietung einer Wohnung gehört eine Selbstauskunft, ein aktueller Einkommensnachweis, eine Personalausweis- oder Passkopie und auch eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung. Bei attraktiven Wohnungen und einer dementsprechend großen Nachfrage kann es von Nutzen sein, einen Einkommensnachweis und auch eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung bereits zur Besichtigung mitzubringen!

Selbstauskunft

Dieses Formular erhalten Sie von mir nach der Wohnungsbesichtigung, falls Sie an einer Anmietung interessiert sind. Darin festgehalten werden persönliche Daten wie Einkommen, ggf. Arbeitgeber, aktuelle Adresse und welche Personen Mietvertragspartner werden sollen. Dieses Dokument wird Bestandteil des Mietvertrages. 

Einkommensnachweis

Jeder weiß ja, dass ein Monat ziemlich lang sein kann und man sich auch noch andere Dinge leisten möchte und muss, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Man sagt daher, die Warmmiete sollte 1/3 des Einkommens nicht übersteigen. Sollte das Einkommen nicht ausreichen, vielleicht weil Sie z.B. studieren oder eine andere Ausbildung machen, kann es sinnvoll sein, evtl. die  Eltern um eine Bürgschaft zu bitten. Dieses Formular dafür erhalten Sie von mir. 

Mietschuldenfreiheitsbestätigung

Eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung stellt Ihnen der Vermieter aus, in dessen Wohnung Sie momentan wohnen. Die Anforderung einer Mietschuldenfreiheitsbestätigung seitens des neuen Vermieters sollte man nicht allzu persönlich nehmen. Niemand möchte Ihnen unterstellen, ein Mietschuldner zu sein. Aber die Praxis zeigt leider immer wieder, dass man sich auf ein Wort allein nicht verlassen kann. 

Kautionszahlung

Bei Wohnungsübergabe wird die Kaution fällig. Diese kann, so ist es gesetzlich festgelegt, bis zu 3 Monatskaltmieten betragen. Der Vermieter kann also auch 2 Warmmieten als Kaution verlangen, wenn diese den Betrag von 3 Kaltmieten nicht übersteigen. Üblich sind allerdings 2 Kaltmieten Kaution. Die Kaution erhalten Sie nach ordentlicher Beendigung des Mietverhältnisses zurück.

Provision

Das gesamte Kostenrisiko der Vermietung trägt der Makler. Kommt es zu einem Mietvertragsabschluss, erhält der Makler dafür eine Provision. Diese wird teilweise vom Eigentümer getragen, aber auch für den Mieter kann eine Maklerprovision fällig werden. Ob und wie hoch die Provision für den Mieter ist, kann man dem jeweiligen Exposè entnehmen. Die Provision für den Makler kann bis zu 2 Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen.

Übergabeprotokoll

Bei Übergabe der Wohnung wird ein Protokoll erstellt. Darin enthalten sind dann z.B. die Anzahl der übergebenen Schlüssel, evtl. kleinere Mängel an der Mietsache, die aktuellen Zählerstände von Wasser und Heizung.

 

 

 

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